Abzug

Die Provisionshöhe ist abhängig vom Auftragswert, der mit dem Abnehmer vertraglich vereinbart wurde. Gem. § 87 b Abs. 2 HGB sind Nachlässe bei Barzahlung (Skonti) bei der Berechnung der Provision nicht abzuziehen.

Nebenkosten, wie Fracht, Verpackung, Montage usw. können bei der Berechnung der Provision negativ berücksichtigt werden, wenn sich deren Höhe ausdrücklich aus der Rechnung ergibt (§ 87 b Abs. 2 HGB). Allerdings ist diese gesetzliche Vorschrift nicht zwingend, so dass eine vertragliche Abweichung zu Lasten des Handelsvertreters vereinbart werden kann.

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