Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verbindlich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Sobald personenbezogene Daten, zum Beispiel von Kunden und Mitarbeitern, verarbeitet werden, findet die DS-GVO Anwendung. Durch die DS-GVO kommen Neuerungen und notwendige Anpassungen in der Datenschutzorganisation auf Unternehmen zu. Sie gilt auch für Einzelunternehmer.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO benötigen, zum Beispiel bei der Erstellung eines

  • Verarbeitungsverzeichnisses,
  • Nachweispflichten,
  • Einwilligungen,
  • Datenschutzerklärungen,
  • Sanktionen der Datenschutzbehörden,
  • Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten,
  • Betroffenenrechte,
  • Auftragsdatenverarbeitung,
  • Direktmarketing,
  • Mitarbeiterdatenschutz,
  • Folgenabschätzungen etc.,

dann stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.