Aufhebungsvereinbarung

Eine Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen ist stets möglich. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist ausgleichserhaltend. Eine solche Vereinbarung berührt den Ausgleichsanspruch selbst dann nicht, wenn die Initiative zur Aufhebung vom Handelsvertreter ausging.

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