Sollen nach dem Vertrag Reklamationen von Kunden bearbeitet werden oder die Bonität von Kunden durch den Handelsvertreter geprüft werden, kann neben der eigentlichen Provision vereinbart werden, dass eine Pauschale oder eine Einzelabrechnung für diese Aufendungen, die nicht im Zusammenhang mit der Vermittlung von Geschäften stehen, gezahlt wird. Ein separater Aufwendungsersatz muss jedoch vereinbart werden.