Nach international anerkannten Rechtsgrundsätzen wird üblicherweise einem Handelsvertretungsvertrag das Recht desjenigen Landes zu Grunde gelegt, in dem der Handelsvertreter eine Tätigkeit entfaltet. Wird der Handelsvertreter in Deutschland tätig, mithin deutsches Recht.
Mittlerweile ist die EG-Richtlinie für Handelsvertreter in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden, so dass man von einer einheitlichen Rechtsanwendung ausgehen sollte. Allerdings ist es bei der Umsetzung z.T. zu großen Fehlern in den jeweiligen Ländern gekommen. Darüber hinaus ist das neue Recht für viele Richter sicherlich noch Neuland. Insbesondere zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gibt es in manchen Ländern noch keinerlei Erfahrungen.
Aus Sicht des Handelsvertreters kann es deshalb von Vorteil sein, deutsches Recht zu vereinbaren.