Delkredere

Die Delkredere-Haftung des Handelsvertreters gilt für den Fall der Nichtzahlung eines Kunden. Der Handelsvertreter kann u.U. in Höhe des vollen Rechnungsbetrages in Anspruch genommen werden. Es sollte ggf. eine gesonderte Delkredereprovision vereinbart werden. Die wirtschaftliche Tragweite einer solchen Regelung sollte vom Handelsvertreter vorher ganau bedacht werden.

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