Handelsvertreterverträge sind zwar auch mündlich wirksam, sollten aber schriftlich geschlossen werden. Der Handelsvertreter hat ein Recht auf einen schriftlichen Vertrag.
BODE.VERTRIEBSRECHT
Handelsvertreterverträge sind zwar auch mündlich wirksam, sollten aber schriftlich geschlossen werden. Der Handelsvertreter hat ein Recht auf einen schriftlichen Vertrag.