Kundenliste

Sobald bei Vertragsbeginn eine Liste der im Bezirk bereits vorhandenen kaufenden Kunden mit den jeweils zugehörigen Umsätzen der letzten 12 Monate vor Vertragsbeginn übergeben wird, kann hieraus nicht nur die Bedeutung der einzelnen Kunden im Bezirk ersehen werden, sondern auch die Berechnung und Darlegung des Ausgleichsanspruchs erheblich erleichtert werden.

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