Die Möglichkeit, die Aufgaben und Pflichten aus dem Vertrag durch Untervertreter ausführen zu dürfen, kann für eine Handelsvertretung von entscheidender Bedeutung sein. Ein vertragliches Verbot der Untervertreterbestellung bzw. die schriftliche Genehmigung durch das vertretene Unternehmen kann wirksam vereinbart werden, sobald das vertretene Unternehmen ausdrücklich die persönlichen Dienste wünscht.