Ein vertragliches Abtretungsverbot ist durch Einfügung des § 354 a HGB unwirksam. Deshalb ist das Abtretungsverbot, auch wenn es im Vertrag steht, unbeachtlich.
BODE.VERTRIEBSRECHT
Ein vertragliches Abtretungsverbot ist durch Einfügung des § 354 a HGB unwirksam. Deshalb ist das Abtretungsverbot, auch wenn es im Vertrag steht, unbeachtlich.