Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verbindlich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Sobald personenbezogene Daten, zum Beispiel von Kunden und Mitarbeitern, verarbeitet werden, findet die DS-GVO Anwendung. Durch die DS-GVO kommen Neuerungen und notwendige Anpassungen in der Datenschutzorganisation auf Unternehmen zu. Sie gilt auch für Einzelunternehmer.
Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO benötigen, zum Beispiel bei der Erstellung eines
- Verarbeitungsverzeichnisses,
- Nachweispflichten,
- Einwilligungen,
- Datenschutzerklärungen,
- Sanktionen der Datenschutzbehörden,
- Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten,
- Betroffenenrechte,
- Auftragsdatenverarbeitung,
- Direktmarketing,
- Mitarbeiterdatenschutz,
- Folgenabschätzungen etc.,
dann stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.