Musterkollektion

Der Verkauf bzw. die in Rechnungsstellung von Musterartikeln ist in gewissen Branchen üblich. Eine solche Regelung verstößt allerdings gegen ein Verbot gem. 86 a Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Danach sind Muster u. a. Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, auch wenn das Gesetz nicht ausdrücklich von der Unentgeltlichkeit spricht. Eine entsprechende Vertragsvereinbarung währe daher unwirksam.

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